Kosten der Behandlung

 

Kosten

Der Beruf des Heilpraktikers wird eigenverantwortlich ausgeübt und zählt zu den freien Berufen.

Das Verhältnis zwischen HeilpraktikerIn und PatientIn beruht auf einem Dienstvertrag nach bürgerlichem Recht.

Als Grundlage zur Rechnungsstellung gilt die Gebührenordnung (GebüH) für Heilpraktiker.

Bei den darin verzeichneten Beträgen handelt es sich um statistische Durchschnittswerte aus dem Jahre 1985. Die Angaben sind als Orientierung anzusehen und müssen den aktuellen Marktentwicklungen angepasst werden.

Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen in der Regel keine Kostenerstattung für Behandlungsleistungen durch einen Heilpraktiker.

Bei privater (Zusatz-) Versicherung werden Behandlungskosten in der Regel im Rahmen einer Leistungsberechnung nach der GebüH erstattet. Die Höhe der Erstattung kann je nach Versicherung und Vertrag unterschiedlich ausfallen. Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung ob und in welcher Höhe Behandlungskosten übernommen werden!

Das zwischen HeilpraktikerIn und Patient vereinbarte Honorar ist verbindlich und unabhängig davon zu begleichen, ob und in welcher Höhe der Patient von Beihilfestellen oder privaten Krankenversicherungen Erstattungen erhält oder nicht.

Ist keine Berechnung nach der GebüH gewünscht, kostet eine Behandlung (i.d.R. 50 Min.) 50 Euro. Bei einer zeitlich darüber hinausgehenden Erstanamnese werden pauschal 70 Euro berechnet. Für einen Hausbesuch wird ein Aufschlag von 20 Euro und bei Eilbesuchen einer von 30 Euro erhoben.

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, muss dieser spätestens 24 Std. vorher abgesagt werden, sonst wird ein Ausfallhonorar in Rechnung gestellt.