Behandlungskosten & Abrechnung

Eine osteopathische Behandlung ist eine Investition in Ihre Gesundheit. Um Ihnen die bestmögliche Behandlungsqualität zu bieten, nehme ich mir für jeden Termin ausreichend Zeit für eine fundierte Befunderhebung, Ursachenforschung und eine ganzheitliche Behandlung.

Kosten

Abrechnung & Honorar

Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker GebüH als Einzelleistungsabrechnung. Das tatsächliche Honorar ergibt sich aus der im Einzelfall angewendeten Behandlung und deren Abrechnungssziffern.

Behandlungstermine

ErstTermin

  • Behandlungsdauer: ca. 60 – 80 Minuten
  • Umfang: Ausführliche Erstanamnese, gründliche osteopathische Befunderhebung/Untersuchung und idR erste individuelle Behandlung.
  • Orientierungswert: Für gesetzlich Versicherte liegt der Rechnungsbetrag in der Regel bei 145 €. Je nach Befund und angewendeten GebüH-Ziffern (z.B. bei privat Versicherten) kann der Rechnungsbetrag abweichen.

FolgeTermin

  • Behandlungsdauer: ca. 30 – 40 Minuten
  • Umfang: Befundkontrolle, Anpassung des Behandlungsplans und zielgerichtete Folgebehandlung.
  • Orientierungswert: Für gesetzlich Versicherte liegt der Rechnungsbetrag in der Regel bei 95 €. Je nach Befund und angewendeten GebüH-Ziffern (z.B. bei privat Versicherten) kann der Rechnungsbetrag abweichen.

Qualität & Werte

Osteopathie betrachtet den Körper als Einheit. Hinter akuten oder chronischen Beschwerden stecken oft vielschichtige Ursachen. Dass ich mir für die Befunderhebung und Behandlung ausreichend Zeit nehme, sichert die Qualität Ihrer Behandlung:

  • Keine Fließbandarbeit: Sie erhalten die volle Aufmerksamkeit ohne Hektik oder Parallelbehandlungen.
  • Fundierte Ursachenforschung: Ich behandle nicht nur kurzfristig Symptome, sondern suche nach den tatsächlichen Auslösern.
  • Hohe Expertise: Die Behandlung basiert auf fast 20 Jahren Berufserfahrung sowie fortlaufender Qualifikation in Fortbildung und eigener Lehrtätigkeit.
  • Individuelles Behandlungskonzept: Jeder Körper reagiert anders – Ihre Therapie wird maßgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.

Kostenübernahme

Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung über die für Sie geltenden Erstattungsbedingungen.

Private Krankenversicherungen (PKV), Beihilfe & Zusatzversicherung

Die Rechnungsstellung erfolgt nach dem GebüH. Je nach Ihrem gewählten Tarif und den vereinbarten Höchstsätzen werden die GebüH-Ziffern von PKV oder Beihilfe ganz oder teilweise erstattet.

Gesetzliche Krankenkassen (GKV)

Zahlreiche gesetzliche Kassen bezuschussen osteopathische Behandlungen freiwillig (oft mit einem festen Betrag pro Sitzung oder einem Jahresbudget). Voraussetzung ist meist die Vorlage einer formlosen Empfehlung / Verordnung durch eine Ärztin oder einen Arzt. Eine Übersicht, welche Krankenkasse wieviel erstattet, können Sie hier einsehen.

Behandlungsvertrag

Der Heilpraktiker arbeitet eigenverantwortlich und zählt zu den freien Berufen.

Das zwischen Heilpraktiker und Patienty vereinbarte Honorar ist verbindlich und unabhängig davon zu begleichen, ob und in welcher Höhe von Beihilfestellen, privaten oder gesetzlichen Krankenversicherungen Erstattungen geleistet werden oder nicht.

Die Gewährung der Vergütung ist nicht von einem Heilerfolg abhängig, es besteht jedoch für den Heilpraktiker die Verpflichtung zu einer gewissenhaften Behandlung unter Beachtung der Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht.

Bezahlung

Eine Behandlung wird direkt im Anschluss in Rechnung gestellt und vor Ort per Kartenzahlung oder in bar beglichen.

Terminabsage

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, muss dieser bis spätestens 24 Std. vorher abgesagt werden, sonst wird ein Ausfallhonorar von 50,- € in Rechnung gestellt.