Kosten der Behandlung

Kosten

Behandlungsvertrag

Der Heilpraktiker arbeitet eigenverantwortlich und zählt zu den freien Berufen.

Das zwischen Heilpraktiker und Patient_in vereinbarte Honorar ist verbindlich und unabhängig davon zu begleichen, ob und in welcher Höhe von Beihilfestellen, privaten oder gesetzlichen Krankenversicherungen Erstattungen geleistet werden oder nicht.

Die Gewährung der Vergütung ist nicht von einem Heilerfolg abhängig, es besteht jedoch für den Heilpraktiker die Verpflichtung zu einer gewissenhaften Behandlung unter Beachtung der Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht.

Gebührenverzeichnis

Als Grundlage zur Rechnungsstellung gilt i.d.R. das Gebührenverzeichnis (GebüH) für Heilpraktiker.

Gesetzlich Versicherte

Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen in der Regel keine Kostenerstattung für Behandlungsleistungen durch einen Heilpraktiker. Die Kosten für eine Behandlung sind üblicherweise 80,- € und für den Ersttermin 120,- €.

Kosten für eine osteopathische Behandlung werden allerdings von vielen gesetzlichen Krankenversicherungen anteilig erstattet. Eine Übersicht, welche Krankenkasse wieviel erstattet, können Sie hier einsehen.

Privatversicherung, Beihilfe, Zusatzversicherung

Bei privater (Zusatz-) Versicherung und der Beihilfe werden Behandlungskosten in der Regel im Rahmen einer Leistungsberechnung nach dem GebüH erstattet. Die Höhe der Erstattung kann je nach Versicherung und Vertrag unterschiedlich ausfallen.

Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung ob und in welcher Höhe Behandlungskosten übernommen werden!

Bezahlung

Eine Behandlung wird direkt im Anschluss in Rechnung gestellt und vor Ort per EC Zahlung oder in bar beglichen.

Terminabsage

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, muss dieser bis spätestens 24 Std. vorher abgesagt werden, sonst wird ein Ausfallhonorar von 50,- € in Rechnung gestellt.